Checkliste zur Anmeldung für PKW, LKW, Traktor und Anhänger sowie die Hinweise und das Merkblatt für Wagenengel
Fahrzeug (PKW, LKW, Traktor usw.)
- Gut lesbare Kopie des Fahrzeugscheins (beiden Seiten) inkl. der TÜV-Stempel oder der entsprechenden TÜV-Bescheinigungen.
- Nachweis über Versicherungsschutz des Fahrzeugs beim Einsatz im Karnevalszug.
Zur Personenbeförderung eingesetzten LKW oder Anhänger
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder TÜV-Gutachten, sofern erforderlich (siehe Merkblatt des Rhein-Sieg-Kreise und die erläuternden Hinweise). Zulässig sind Gutachten aller staatlich anerkannten Prüforganisationen oder Sachverständigen.
- Eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) vom Straßenverkehrsamt, wenn weder eine ABE noch ein Gutachten vorliegen. Bestätigung zum Gutachten durch Unterschrift eines Verantwortlichen, dass an dem Fahrzeug nach Erstellung des TÜV-Gutachtens keine baulichen Veränderungen mehr vorgenommen wurden.
- Nachweis, dass die Personenbeförderung auf dem Anhänger während der Brauchtumsveranstaltung versichert ist. Entweder über die Versicherung des Zugfahrzeugs (Wortlaut der Versicherungsbestätigung beachten!), oder eine eigens dafür abgeschlossene Versicherung.
- Nachweis über einen für die Personenbeförderung bei Brauchtumsveranstaltungen ausreichenden Versicherungsschutz des Anhängers, wenn der Halter des Zugfahrzeugs nicht identisch ist mit dem Halter des Anhängers.
Anhänger ohne Personenbeförderung
- Kopie der Zulassung/Betriebserlaubnis.
- Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz bei Brauchtumsveranstaltungen des Anhängers, wenn der Halter des Zugfahrzeugs nicht identisch ist mit dem Halter des Anhängers.
Wagenengel
- Je Achse müssen 2 „Wagenengel“ den Wagen begleiten. Die Wagenengel müssen körperlich und geistig für diese Arbeit geeignet sein. Für alle Wagenengel – und natürlich auch die Fahrzeugführer – gilt vor und während des Zuges absolutes Alkohol- und Rauschmittelverbot.
Zusätzliche Infos