Checkliste zur Anmeldung für PKW, LKW, Traktor und Anhänger sowie die Hinweise und das Merkblatt für Wagenengel

Fahrzeug (PKW, LKW, Traktor usw.)

  • Gut lesbare Kopie des Fahrzeugscheins (beiden Seiten) inkl. der TÜV-Stempel oder der entsprechenden TÜV-Bescheinigungen.
  • Nachweis über Versicherungsschutz des Fahrzeugs beim Einsatz im Karnevalszug.

Zur Personenbeförderung eingesetzten LKW oder Anhänger

  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder TÜV-Gutachten, sofern erforderlich (siehe Merkblatt des Rhein-Sieg-Kreise und die erläuternden Hinweise). Zulässig sind Gutachten aller staatlich anerkannten Prüforganisationen oder Sachverständigen.
  • Eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) vom Straßenverkehrsamt, wenn weder eine ABE noch ein Gutachten vorliegen. Bestätigung zum Gutachten durch Unterschrift eines Verantwortlichen, dass an dem Fahrzeug nach Erstellung des TÜV-Gutachtens keine baulichen Veränderungen mehr vorgenommen wurden.
  • Nachweis, dass die Personenbeförderung auf dem Anhänger während der Brauchtumsveranstaltung versichert ist. Entweder über die Versicherung des Zugfahrzeugs (Wortlaut der Versicherungsbestätigung beachten!), oder eine eigens dafür abgeschlossene Versicherung.
  • Nachweis über einen für die Personenbeförderung bei Brauchtumsveranstaltungen ausreichenden Versicherungsschutz des Anhängers, wenn der Halter des Zugfahrzeugs nicht identisch ist mit dem Halter des Anhängers.

Anhänger ohne Personenbeförderung

  • Kopie der Zulassung/Betriebserlaubnis.
  • Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz bei Brauchtumsveranstaltungen des Anhängers, wenn der Halter des Zugfahrzeugs nicht identisch ist mit dem Halter des Anhängers.

Wagenengel

  • Je Achse müssen 2 „Wagenengel“ den Wagen begleiten. Die Wagenengel müssen körperlich und geistig für diese Arbeit geeignet sein. Für alle Wagenengel – und natürlich auch die Fahrzeugführer – gilt vor und während des Zuges absolutes Alkohol- und Rauschmittelverbot.

Zusätzliche Infos